SACHVERSTÄNDIGENBÜRO
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Miet- und Pachtwertgutachten Mitwertgutachten stellen in Anlehnung an statistischer und ökonometrischer Verfahren eine ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum oder Gewerberaum dar. Dabei bedienen sich die unterschiedlichen Berechnungen meistens Vergleichsobjekten, mit vergleichbaren Kriterien nach Lage und Ausstattung. Im Sonderfall kann auch die Kostenmiete für die Ermittlung ausschlaggebend sein. Im Allgemeinen erfordert diese Gutachtenart langjährige Markterfahrung des Sachverständigen sowie die Verfügbarkeit umfangreicher Marktdaten. Benötigt werden diese Gutachten für:
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