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Aktueller Stand der EnEV
Seit dem 01. Oktober 2007 gilt die Energieeinsparverordnung. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wird die EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt. Eigentümern und Vermietern stehen jetzt klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Die für Neuvermietung und Verkauf von Wohnungen und Gebäuden geltende Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises kann damit wie geplant, stufenweise für die verschiedenen Wohngebäudetypen - in Abhängigkeit des Baujahres - ab dem 1. Juli 2008 umgesetzt werden.
Kern der Neuregelung ist die Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Für eine Übergangszeit bis zum 31.09.2008 gilt zunächst volle Wahlfreiheit für alle Wohngebäude. Ab dem 01.10.2008 ist ein s.g. Bedarfsausweis nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen und deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Für alle übrigen Wohngebäude bleibt es dagegen bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.
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