SACHVERSTÄNDIGENBÜRO                  

                                  GAUGLITZ & PARTNER


     Startseite        Porträt        Aktuell        Leistungen        Energiepass        Referenzen        Newsletter        Kontakt

ENERGIEPASS

 

Aktueller Stand der EnEV

Pass oder Ausweis

Gesetzestexte

Zielgruppe

   Mieter und Käufer

   Besitzer von Gebäuden

   Wohnungsunternehmen

   Kommunen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

Aktueller Stand der EnEV

 

Seit dem 01. Oktober 2007 gilt die Energieeinsparverordnung. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wird die EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.

Eigentümern und Vermietern stehen jetzt klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Die für Neuvermietung und Verkauf von Wohnungen und Gebäuden geltende Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises kann damit wie geplant, stufenweise für die verschiedenen Wohngebäudetypen - in Abhängigkeit des Baujahres - ab dem 1. Juli 2008 umgesetzt werden.

 

Wohngebäude, Bauj. bis 1965

1.1.2008

Wohngebäude, Bauj. ab 1966

1.7.2008

Nichtwohngebäude

1.1.2009

 

Kern der Neuregelung ist die Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Für eine Übergangszeit bis zum 31.09.2008 gilt zunächst volle Wahlfreiheit für alle Wohngebäude. Ab dem 01.10.2008 ist ein s.g. Bedarfsausweis nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen und deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Für alle übrigen Wohngebäude bleibt es dagegen bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.

 

> 4 Wohneinheiten

Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientertem Ausweis

< 5 Wohneinheiten, wenn sie dem Standard der 1. WSchV (1977) entsprechen

Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientertem Ausweis

< 5 Wohneinheiten, wenn sie nicht dem Standard der 1. WSchV (1977) entsprechen   

Bedarfsausweis

Nichtwohngebaeude

Wahlreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientertem Ausweis

 

Wir beraten Sie gerne!   Kontakt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Home  Links  Impressum