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Beleihungswertgutachten Wir erstellen Beleihungswertgutachten nach §16 PfandBG (Pfandbriefgesetz) für Banken und Investoren, im Zusammenhang mit der Finanzierung von Immobilien. Kreditinstitute benötigen den Beleihungswert, um die Werthaltigkeit des vereinbarten Grundpfandrechtes für einen möglichst langen Zeitraum (ca. 30 Jahren) zu ermitteln. Die Verkehrswertermittlung basiert dabei auf der neuen Gesetzesgrundlage vom 19. Juli 2005. Beleihungswertgutachten werden für folgende Objekte erstellt:
Mit unserer langjährigen Erfahrung erstellen wir kompetente und hochwertige Beleihungswertberechnungen, welche von allen namhaften Kreditinstituten anerkannt werden. Gerne beraten wir Sie ausführlich - nehmen Sie Kontakt mit uns auf. |